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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Konditionen der SNN International Overnight Express Kurier GmbH


Folgende Punkte gelten für unseren nationalen Express-Service

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der SNN International Overnight Express Kurier GmbH (folgend: SNN) finden auf alle Aufträge Anwendung, die dem SNN erteilt werden, gleichgültig ob es sich um Speditions-, Fracht- oder Lagergeschäfte handelt. Alle Aufträge, auch von Nichtkaufleuten, werden ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Vereinbarungen erbracht. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge, es bedarf keinem nochmaligen Hinweis auf diese AGBs. Abweichungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform und finden erst nach der schriftlichen Bestätigung durch SNN Wirksamkeit. Unsere bzw. die Fahrer unserer Kooperationspartner (diese von SNN frei zu wählen) sind zur Entgegennahme oder Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen nicht bevollmächtigt.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen, auf die sich SNN und vom SNN beauftragten Unternehmen berufen können. Daher weist SNN ausdrücklich auf den Abschluss einer ausreichenden Transportversicherung hin.

Ergänzend zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteur-Bedingungen), jeweils in der neuesten Fassung sowie der Haustarif zur Transportversicherung. Diese Unterlagen werden Ihnen auf Wunsch gerne in Schriftform zugesandt.

1. Allgemeines

Geltungsbereich für unsere Tarife und Konditionen ist die Bundesrepublik Deutschland bis Festlandende. Für die Abholung sowie Zustellung von Sendungen auf die Nord- und Ostseeinseln berechnen wir einen Aufschlag von 31,00 Euro, netto pro Sendung, wobei keine garantierte Zusage zur Laufzeit gegeben werden kann.

2. Von der Beförderung ausgeschlossene Güter

SNN übernimmt keine Aufträge, die sich auf folgende Güter beziehen:

Wertgegenstände wie Edelmetalle, Schmuck, Edelsteine, Geld, Münzen, Wertpapiere, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Brief- und/ oder andere Wertmarken, Unikate und andere Güter von außergewöhnlich hohem Wert; gefährliche Güter im Sinne des Gefahrgutgesetzes, insbesondere radioaktive Stoff e, explosive Güter, Waffen, Munition und Güter, von denen Gefahren für andere Güter, Umwelt oder Personen ausgehen können oder deren Beförderung, Aus- oder Einfuhr nach geltendem Recht verboten sind; lebende Pflanzen und lebende Tiere, ausgenommen sind wirbellose Tiere, sofern der Absender sämtliche Vorkehrungen trifft, die einen gefahrlosen, tiergerechten Transport ohne Sonderbehandlung sicherstellen; leicht verderbliche Güter und temperaturempfindliche Waren sowie sterbliche Überreste; Sendungen, die dem Beförderungsmonopol der Post unterliegen; Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern würden.

Ein Versand der vorgenannten ausgeschlossenen Güter bedarf der vorheriger schriftlichen Anfrage sowie der schriftlichen Zusage vom SNN. Güter, welche besondere Sicherheitsmaßnahmen bedürfen, werden ausschließlich ohne Laufzeitzusage versandt. Gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotenzial nach ADR-Tabelle 1.10.5 sind ohne Ausnahme von der Beförderung ausgeschlossen! SNN haftet nicht für Verlust und/ oder Beschädigung von Gütern, die entgegen dem Beförderungsausschluss zur Beförderung übergeben wurden. SNN obliegt es nicht, Güter hinsichtlich eines Beförderungsausschlusses zu überprüfen.

3. Frankatur

Wir fertigen grundsätzlich "Frei Haus"-Sendungen ab. "Unfrei"-Sendungen sind als solche ausdrücklich auf dem Auftrag zu deklarieren. Für "Unfrei"-Sendungen erheben wir einen Zuschlag in Höhe 7,50 EUR. Sollte der Rechnungsempfänger seiner Zahlungsverpflichtung nicht binnen 30 Tage ab Rechnungsdatum nachkommen, so ist der Auftraggeber stets zur Zahlung der Entgelte gegenüber SNN verpflichtet.

4. Nachnahme

Nachnahmebeträge werden nur auf der Grundlage einer besonderen schriftlichen Vereinbarung akzeptiert. Eine - ohne Beachtung dieser Form - im Einzelfall erteilte Nachnahmeanweisung verpflichtet SNN nicht zur Erhebung der Nachnahme. Der Zuschlag für Nachnahmesendungen beträgt innerdeutsch 12,50 EUR. Nachnahmesendung in dein Drittland bedürfen der vorherigen Anfrage.

5. Kosten

Die Speditionsentgelte pro Auftrag berechnen sich nach unseren jeweils gültigen Tarifen zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer und - sofern gewünscht - einer Transportversicherungsprämie. Die Tarife sind Bestandteil der Vereinbarung zwischen SNN und dem Versender.

6. Kostenverantwortung

Die Kosten, die bei einer Annahmeverweigerung durch den Empfänger oder für den dritten und jeden weiteren Zustellversuch an dieselbe Adresse (zweiter Versuch kostenlos) sowie bei einer Tourenumverfügung (z. B. wegen einer falschen Adresse) entstehen, trägt der Auftraggeber. Ist der Empfänger mehr als fünf Werktage nicht annahmebereit, so werden die entstehenden Lagerkosten ebenfalls dem Auftraggeber belastet.

8. Rechnungen / Zahlungsbedingungen

Alle Entgelte und Auslagen sind sofort zur Zahlung fällig. Muss wegen falscher Angaben im Speditionsauftrag oder weil der Empfänger einer "Unfrei"-Sendung die Zahlung des Speditionsentgelts verweigert, eine neue Rechnung erstellt werden, berechnet SNN eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro, netto. Wird das Hinzufügen von Speditionsaufträgen/Frachtbriefen zu den Rechnungen gewünscht, wird hierfür 1,00 Euro, netto pro Anlage berechnet. Die Aufrechnung ist gegenüber SNN Forderungen nur mit Forderungen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.

9. Versicherung

SNN haftet grundsätzlich nur auf Grundlage der ADSp, jeweils gültige Fassung. Auf Wunsch deckt SNN zugunsten des Auftraggebers und auf seine Kosten nach Maßgabe des Haustarifs zur Transportversicherung eine Waren- und Vermögensschadenversicherung (Transportversicherung) ein. Versicherungsaufträge, die einen Versicherungswert von 1000,00 EUR übersteigen, werden erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch SNNr wirksam. Schadenersatzansprüche können nur anerkannt werden, wenn bei Ablieferung ein entsprechender schriftlicher Vorbehalt angebracht wird. Allgemeine Vorbehalte wie "nicht kontrolliert" oder "unter Vorbehalt" bedeuten Mängelfreiheit.

10. Paletten-Austauschgebühr

Grundsätzlich schließen wir den Tausch von Ladehilfsmitteln aus. In Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache übernehmen wir den Tausch und den Rücktransport gegen eine Kostenerstattung von netto 10,20 Euro pro Europalette und netto 76,70 Euro pro Gitterbox.

11. Außergewöhnliche Kostensteigerung

Unvorhersehbare Kostensteigerungen (z. B. bei Treibstoffen) werden nach vorheriger Information dem Tarif zugeschlagen.

12. Voluminöse Güter, besondere Abmessungen

Als voluminös gelten Güter, deren Volumengewicht höher ist als das Effektivgewicht. Die Abrechnung erfolgt nach dem Volumengewicht, sofern das Volumengewicht höher ist als das Effektivgewicht. Die Berechnung des Volumengewichts erfolgt durch folgende Formel: Länge x Breite x Höhe / 5000. Zur Gewährleistung einer schnellen, sicheren Abwicklung bitten wir Sie, zur Übernahme von Einzelkolli, die mehr als 150 cm (L) oder 80 cm (B) oder 50 cm (H) sind, unseren Kundenservice vorab zu informieren. Bei Überschreitung eines Einzelmaßes von 300 cm wird ein Zuschlag gemäß Tarif angewendet. Bei Sendungen mit mehr als 500 cm (L), 240 cm (B) oder 180 cm (H), erfolgt die Beförderung nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung.

13. Haftungsbegrenzung

Die Haftung von SNN für Güterschäden ist auf 40 Sonderziehungsrechte (SZR) pro beschädigtes oder in Verlust geratenes Kilogramm des Sendungsgutes begrenzt. Die Haftung von SNN für andere als Güterschäden mit Ausnahme von Personenschäden und Sachschäden an Drittgut ist der Höhe nach begrenzt auf das Dreifache des Betrages, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre, höchstens auf einen Betrag von 100.000,00 Euro je Schadensfall. Übersteigt das vorhersehbare Vermögensschadenrisiko nach Auffassung des Auftraggebers bei Vertragsabschluss die vorstehenden Summen, so wird SNN dem Auftraggeber auf dessen Verlangen angemessene höhere Haftungssummen anbieten. SNN hat das Recht, die Erhöhung der Haftungssummen mit einer Erhöhung der Vergütung zu verbinden. Die §§ 431 Abs. 3, 433 HGB bleiben unberührt. Bei verfügten Lagerungen ist die Haftung von SNN für Güterschäden auf 5,00 Euro / kg, für Vermögensschäden auf 5.000,00 Euro je Schadensfall begrenzt. Bei Inventurdifferenzen findet eine wertmäßige Saldierung von Fehl- und Mehrbeständen statt. Die Haftungsbegrenzungen gelten entsprechend §§ 434, 436 HGB auch für außervertragliche Ansprüche. Vorstehende Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die SNN, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird, begangen hat.

14. Ablieferung

Die Ablieferung von Sendungen erfolgt an den Empfänger oder sonstige Personen, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind. Hierzu zählt insbesondere jede im Geschäft oder Haushalt des Empfängers anwesende Person. Messesendungen werden grundsätzlich "frei Haus" abgefertigt. Da durch die Messeveranstalter die Zustellzeiten unterschiedlich geregelt werden können, bedarf die Abwicklung jeweils einer Absprache mit SNN. Eine Laufzeitzusage entfällt aus diesem Grund. Zustellgebühren belasten wir ergänzend zu den SNN Standardtarifen. SNN darf elektronische Hilfsmittel zum Nachweis der Zustellung einsetzen.

15. Abliefernachweis

Kostenlos erhalten Sie von uns auf Anfrage, innerhalb von vier Wochen nach Leistungsdatum, eine EDV-Bildschirmauskunft. Einen schriftlichen Abliefernachweis senden wir Ihnen zum Preis von netto 12,80 Euro pro Nachweis zu. Wenden Sie sich dazu direkt an unsere Kundenbetreuung.

16. Dokumentation

Der SNN Speditionsauftrag muss durch den Auftraggeber vollständig ausgefüllt werden. Für Fehler beim Ausfüllen der Formulare durch das SNN Personal - wenn ausnahmsweise ein Auftrag telefonisch entgegengenommen wurde - haftet Care Courier nicht. Jedes Packstück ist durch den Auftraggeber/ Versender durch das Anbringen der Versandscheinnummer zu markieren. Bedient sich der Auftraggeber/Versender hierbei der Hilfe des Abholfahrers, so handelt dieser insoweit als Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers/Versenders. SNN ist nicht verpflichtet, die Angaben auf dem SNN Speditionsauftrag zu überprüfen oder mit Lieferscheinen oder sonstigen Angaben auf dem Packstück abzugleichen.

17. Elektronische Unterschrift

Soweit die Sendungszustellung durch eine elektronische Unterschrift des Empfängers bestätigt wird, erklärt der Auftraggeber sein ausdrückliches Einverständnis, dass die spätere Reproduktion dieser aufgezeichneten Unterschrift als Abliefernachweis gilt.

18. Zur besonderen Beachtung

19. Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften bestimmen einen anderen Gerichtsstand oder es handelt sich um einen Vertrag mit einem Verbraucher und sonstigen Nichtkaufleuten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der internationalen Expressdienste

1. Allgemeines

Diese Bedingungen gelten, wenn der Ort der Übernahme des zu befördernden Gutes und der für die Ablieferung (oder ggf. verfügten Lagerung) vorgesehene Ort in zwei verschiedenen Staaten liegen. Liegt bei einem Transport auf dem Luftweg das Endziel oder ein Zwischenstopp in einem anderen als dem Absenderland, können die internationalen Luftverkehrsabkommen zur Anwendung kommen. Bei den internationalen Luftverkehrsabkommen kann es sich um das „Übereinkommen vom 28.05.1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen)“ oder um „Das Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr“ unterzeichnet in Warschau am 12.10.1929 oder um diese durch ein Protokoll oder ein ergänzendes Abkommen geändertes oder ergänztes Abkommen oder jegliches sonstige internationale Abkommen, das eines der vorstehenden Abkommen ersetzt oder Vorrang davor hat, handeln. Weiterhin kann eine internationale Beförderung den Vorschriften des am 19. Mai 1956 in Genf unterzeichneten Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) unterliegen. Die internationalen Luftverkehrsabkommen und die CMR regeln und begrenzen die Haftung des Frachtunternehmens bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung des Frachtgutes.

2. Von der Beförderung ausgeschlossene Güter

SNN übernimmt keine Aufträge, die sich auf folgende Güter beziehen:

Wertgegenstände wie Edelmetalle, Schmuck, Edelsteine, Geld, Münzen, Wertpapiere, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Brief- und/ oder andere Wertmarken, Unikate und andere Güter von außergewöhnlich hohem Wert; gefährliche Güter im Sinne des Gefahrgutgesetzes, insbesondere radioaktive Stoff e, explosive Güter, Waff en, Munition und Güter, von denen Gefahren für andere Güter, Umwelt oder Personen ausgehen können oder deren Beförderung, Aus- oder Einfuhr nach geltendem Recht verboten sind; lebende Pfl anzen und lebende Tiere, ausgenommen sind wirbellose Tiere, sofern der Absender sämtliche Vorkehrungen triff t, die einen gefahrlosen, tiergerechten Transport ohne Sonderbehandlung sicherstellen; leicht verderbliche Güter und temperaturempfindliche Waren sowie sterbliche Überreste; Sendungen, die dem Beförderungsmonopol der Post unterliegen; Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern würden.

Ein Versand der vorgenannten ausgeschlossenen Güter bedarf der vorheriger schriftlichen Anfrage sowie der schriftlichn Zusage vom SNN. Güter, welche besondere Sicherheitsmaßnahmen bedürfen, werden auschließlich ohne Laufzeitzusage versandt. Gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotenzial nach ADR-Tabelle 1.10.5 sind ohne Ausnahme von der Beförderung ausgeschlossen! SNN haftet nicht für Verlust und/ oder Beschädigung von Gütern, die entgegen dem Beförderungsausschluss zur Beförderung übergeben SNN wurden. SNN obliegt es nicht, Güter hinsichtlich eines Beförderungsausschlusses zu überprüfen.

3. Frankatur

Wir fertigen grundsätzlich "Frei Haus"-Sendungen ab. "Unfrei"-Sendungen sind als solche ausdrücklich auf dem Auftrag zu deklarieren. Für "Unfrei"-Sendungen erheben wir einen Zuschlag in Höhe von 25,00 EUR. Sollte der Rechnungsempfänger seiner Zahlungsverpflichtung nicht binnen 30 Tage ab Rechnungsdatum nachkommen, so ist der Auftraggeber stets zur Zahlung der Entgelte gegenüber SNN verpflichtet.

4. Nachnahme

Die Erhebung von Warennachnahme (Inkasso) ist unvereinbar mit dem internationalen Express-System. SNN akzeptiert deshalb ausnahmslos keine Verpflichtung zur Erhebung von Warennachnahme. Entsprechende Klauseln, die der Versender/Auftraggeber in den Speditionsauftrag/Luft-/Frachtbrief aufnimmt, begründen – auch wenn dem nicht ausdrücklich widersprochen wird – für SNN keinerlei Verpflichtung zur Beachtung dieser Klauseln.

5. Kosten

Die Speditionsentgelte pro Auftrag berechnen sich nach unseren jeweils gültigen Tarifen zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer und - sofern gewünscht - einer Transportversicherungsprämie. Die Tarife sind Bestandteil der Vereinbarung zwischen SNN und dem Versender.

6. Kostenverantwortung

Die Kosten, die bei einer Annahmeverweigerung durch den Empfänger oder für den dritten und jeden weiteren Zustellversuch an dieselbe Adresse (zweiter Versuch kostenlos) sowie bei einer Tourenumverfügung (z. B. wegen einer falschen Adresse) entstehen, trägt der Auftraggeber. Ist der Empfänger mehr als fünf Werktage nicht annahmebereit, so werden die entstehenden Lagerkosten ebenfalls dem Auftraggeber belastet.

7. Rechnungen / Zahlungsbedingungen

Alle Entgelte und Auslagen sind sofort zur Zahlung fällig. Dem Rechnungsbetrag werden grundsätzlich 6 % Finanzierungskosten zugeschlagen, die bei Einhaltung des Zahlungsziels von 14 Tagen ab Rechnungsdatum bei Begleichung der Rechnung abzugsfähig sind. Muss wegen falscher Angaben im Speditionsauftrag oder weil der Empfänger einer "Unfrei"-Sendung die Zahlung des Speditionsentgelts verweigert, eine neue Rechnung erstellt werden, berechnet SNN eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro, netto. Wird das Hinzufügen von Speditionsaufträgen/Frachtbriefen zu den Rechnungen gewünscht, wird hierfür 1,00 Euro, netto pro Anlage berechnet. Die Aufrechnung ist gegenüber SNN Forderungen nur mit Forderungen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.

9. Versicherung

SNN haftet grundsätzlich nur auf Grundlage der ADSp, jeweils gültige Fassung. Auf Wunsch deckt SNN zugunsten des Auftraggebers auf seine Kosten nach Maßgabe des Haustarifs zur Transportversicherung eine Waren- und Vermögensschadenversicherung (Transportversicherung) ein. Versicherungsaufträge, die einen Versicherungswert von 1000,00 EUR übersteigen, werden erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch SNN wirksam. Schadenersatzansprüche können nur anerkannt werden, wenn bei Ablieferung ein entsprechender schriftlicher Vorbehalt angebracht wird. Allgemeine Vorbehalte wie "nicht kontrolliert" oder "unter Vorbehalt" bedeuten Mängelfreiheit.

SNN behält sich das Recht vor, Sendungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu öffnen und zu prüfen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Im Rahmen der Prüfung ist auch eine Durchleuchtung der Sendungen mit Röntgenstrahlung möglich. Hierbei kann es auch bei sachgemäßer Durchführung zu Schäden an strahlungsempfindlichen Gütern kommen. Eine Haftung von SNN ist hierfür ausgeschlossen.

10. Bestimmungen für die Zollabfertigung

Mit der Übergabe der Sendung an SNN wird SNN bzw. seine Kooperationspartner (welche von SNN frei zu wählen sind) als Zollagent mit der Zollabfertigung beauftragt. Zollstrafen, Lagergebühren und sonstige Kosten, die durch Handlungen der Zollbehörden oder aufgrund des Fehlens vollständiger Ausfuhrdokumente, Lizenzen oder Erlaubnisbescheinigungen seitens des Versenders oder des Empfängers entstehen, werden dem Empfänger gemeinsam mit ggf. erhobenen Zollgebühren und Steuern in Rechnung gestellt. Falls der Empfänger nicht auf die erste Anforderung von SNN bzw. seinen Kooperationspartner (welche von Care Courier frei zu wählen sind) zahlt, ist der Versender/Auftraggeber von SNN ur Zahlung des fraglichen Betrages an SNN verpflichtet. Der Versender hat alle zur Zollabfertigung erforderlichen Dokumente beizubringen. Für die Erstellung von Ausfuhranmeldungen bis zu einem Warenwert von EUR 3.000,00 werden EUR 30,00 pro Sendung berechnet; bei höheren Warenwerten wird ein Zuschlag entsprechend des individuellen Aufwands erhoben. In unseren Preisen für eine komplette Haus-zu-Haus-Zustellung sind einfache Zollformalitäten für geringwertige Sendungen sowie die Zollformalitäten für höherwertige Sendungen, für die einfache Zollerklärungen ausreichen, enthalten. In manchen Ländern können für komplexe Zollhandlungen zusätzliche Gebühren verlangt werden, u.a. für Sendungen

SNN bzw. seine Kooperationspartner (welche von SNN frei zu wählen sind) liefert nicht verzollt, sondern verauslagt für den Importeur die zu zahlenden Importzölle und –abgaben. Für diesen Service berechnen wir eine Importabfertigungspauschale von EUR 25,00 und eine zusätzliche Vorlageprovision in Höhe von 5% der Vorschusszahlung.

11. Außergewöhnliche Kostensteigerung

Unvorhersehbare Kostensteigerungen (z.B. bei Treibstoffen) werden nach vorheriger Information dem Tarif zugeschlagen.

12. Voluminöse Güter, besondere Abmessungen

Als voluminös gelten Güter, deren Volumengewicht höher ist als das Effektivgewicht. Die Abrechnung erfolgt nach dem Volumengewicht, sofern das Volumengewicht höher ist als das Effektivgewicht. Die Berechnung des Volumengewichts erfolgt durch folgende Formel: Länge x Breite x Höhe / 5000. Zur Gewährleistung einer schnellen, sicheren Abwicklung bitten wir Sie, zur Übernahme von Einzelkolli, die mehr als 150 cm (L) oder 80 cm (B) oder 50 cm (H) sind, unseren Kundenservice vorab zu informieren.

13. Haftung/Haftungserhöhung (ITLL)

Sofern die internationalen Luftverkehrsabkommen oder die CMR oder sonstiges zwingendes Recht gilt, wird die Haftung von SNN gemäß diesen Bestimmungen geregelt und beschränkt.

Findet zwingendes Recht keine Anwendung oder enthält das zwingende Recht keine Regelung, bestimmt sich die Haftung von SNN wie folgt:

Die Haftung von SNN für Güterschäden ist auf zwei Sonderziehungsrechte (SZR) pro beschädigtem oder in Verlust geratenem Kilogramm des Sendungsgutes begrenzt. Die Haftung von Care Courier für andere als Güterschäden mit Ausnahme von Personenschäden und Sachschäden an Drittgut ist der Höhe nach begrenzt auf das Dreifache des Betrages, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre, höchstens auf einen Betrag von EUR 100.000,00 je Schadenfall. Übersteigt das vorhersehbare Vermögensschadenrisiko nach Auffassung des Auftraggebers bei Vertragsabschluss die vorstehenden Summen, so wird SNN dem Auftraggeber auf dessen Verlangen angemessene höhere Haftungssummen anbieten. SNN hat das Recht, die Erhöhung der Haftungssummen mit einer Erhöhung der Vergütung zu verbinden. Die §§ 431 Abs. 3, 433 HGB bleiben unberührt. Bei verfügten Lagerungen ist die Haftung von SNN für Güterschäden auf EUR 5,00/kg, für Vermögensschäden auf EUR 5.000,00 je Schadenfall begrenzt. Bei Inventurdifferenzen findet eine wertmäßige Saldierung von Fehl- und Mehrbeständen statt. Die Haftungsbegrenzungen gelten entsprechend §§ 434, 436 HGB auch für außervertragliche Ansprüche. Vorstehende Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die SNN, seine gesetzlichen Vertreten oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird, begangen hat. Gemäß jeweils gültigem Tarif gilt eine Haftungserhöhung für Vermögensschäden bis EUR 5.000,00 über die Haftungs- und Transportversicherungsbedingungen hinaus als vereinbart (ITLL).

14. Transportversicherung

SNN haftet grundsätzlich nur auf Grundlage der ADSp, jeweils gültige Fassung. Auf Wunsch deckt SNN zugunsten des Auftraggebers und auf seine Kosten nach Maßgabe des Haustarifs zur Transportversicherung eine Waren- und Vermögensschadenversicherung (Transportversicherung) ein. Versicherungsaufträge, die einen Versicherungswert von 1000,00 EUR übersteigen, werden erst nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch SNN wirksam. Schadenersatzansprüche können nur anerkannt werden, wenn bei Ablieferung ein entsprechender schriftlicher Vorbehalt angebracht wird. Allgemeine Vorbehalte wie "nicht kontrolliert" oder "unter Vorbehalt" bedeuten Mängelfreiheit.

15. Abliefernachweis

Kostenlos erhalten Sie von uns auf Anfrage, innerhalb von vier Wochen nach Leistungsdatum, eine EDV-Bildschirmauskunft. Einen schriftlichen Abliefernachweis senden wir Ihnen zum Preis von 20,45 EUR, netto pro Nachweisen zu.

16. Dokumentation

Der SNN Speditionsauftrag muss durch den Auftraggeber vollständig ausgefüllt werden. Für Fehler beim Ausfüllen der Formulare durch das SNN Personal - wenn ausnahmsweise ein Auftrag telefonisch entgegengenommen wurde - haftet SNN nicht. Jedes Packstück ist durch den Auftraggeber/ Versender durch das Anbringen der Versandscheinnummer zu markieren. Bedient sich der Auftraggeber/Versender hierbei der Hilfe des Abholfahrers, so handelt dieser insoweit als Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers/Versenders. SNN ist nicht verpflichtet, die Angaben auf dem SNN Speditionsauftrag zu überprüfen oder mit Lieferscheinen oder sonstigen Angaben auf dem Packstück abzugleichen.

17. Elektronische Unterschrift

Soweit die Sendungszustellung durch eine elektronische Unterschrift des Empfängers bestätigt wird, erklärt der Auftraggeber sein ausdrückliches Einverständnis, dass die spätere Reproduktion dieser aufgezeichneten Unterschrift als Abliefernachweis gilt.

18. Zur besonderen Beachtung

19. Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Siegburg, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften bestimmen einen anderen Gerichtsstand oder es handelt sich um einen Vertrag mit einem Verbraucher und sonstigen Nichtkaufleuten.

Wenn Sie Fragen zu diesen Bedingungen haben oder über Dienstleistungen informiert werden möchten, die über die hier beschriebenen Standardleistungen hinausgehen, dann wenden Sie sich bitte an unsere Kundenbetreuung.